Allgemeine Geschäftsbedingungen INKprove Swiss PMU (Gabriella Lehoczki)
1 Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Einzelunternehmens INKprove Swiss, Inhaberin Gabriella Lehoczki (im Folgenden: „INKprove Swiss“), gegenüber ihren Kunden und Geschäftspartnern (im Folgenden: „Kunde“). Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen INKprove Swiss (im Folgenden: „AGB“).
b. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass diese abweichenden Bedingungen von INKprove Swiss ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. bestätigt werden.
c. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber INKprove Swiss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2 Vertragsgegenstand
a. Mit Vereinbarung eines Termins zur Durchführung einer von INKprove Swiss angebotenen Dienstleistung sowie mit der Aushändigung und Unterzeichnung dieser AGB an/durch den Kunden treten automatisch diese AGB in Kraft.
b. Diese AGB werden mit Auftragserteilung anerkannt.
3 Preise
a. Es gelten die im Geschäftslokal ausgehängten bzw. ausliegenden Angebots- u. Preislisten und Preisauszeichnungen an den Produkten. Sämtliche Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in CHF.
b. Einseitige Preisänderungen durch INKprove Swiss werden ausdrücklich vorbehalten und durch den Kunden anerkannt.
c. Erbrachte Dienstleistungen sind ohne Verzug fällig und direkt in unseren Geschäftsräumen per Kreditkarte oder in bar zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
d. INKprove Swiss kann eine Anzahlung für Dienstleistungen ab einem Betrag in Höhe von CHF 300.- verlangen. Die Anzahlung beträgt in diesen Fällen 30 % des Behandlungspreises, mindestens jedoch CHF 100 .-
4 Mitwirkung und Verhalten des Kunden
a. Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor der Behandlung unaufgefordert auf ihm bekannte, relevante Erkrankungen, insbesondere Hauterkrankungen oder -unverträglichkeiten, Allergien (auch gegen Kunstfasern und Duftstoffe), etc., sowie auf eine bestehende Schwangerschaft und sonstige ihm bekannte Umstände hinzuweisen, die zu einem Schaden führen könnten.
b. Auf Nachfrage von INKprove Swiss hat der Kunde wahrheitsgemäss umfassend Auskunft über eventuelle Erkrankungen und sonstige Umstände im Sinne von Abs.1 und eine bestehende Schwangerschaft zu erteilen. Die Einverständniserklärung ist vom Kunden wahrheitsgetreu auszufüllen und zu unterzeichnen. INKprove Swiss haftet nicht für die daraus entstandenen Schäden.
c. Der Kunde hat die ihm von INKprove Swiss übermittelten Pflege- und Risikohinweise und Anmerkungen zur Nachbehandlung zu beachten, insbesondere nur die zugelassenen Pflegeprodukte oder Kosmetika zu verwenden, zu starke Sonneneinstrahlung und/oder andere unsachgemässe Behandlung zu vermeiden.
d. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches bei INKprove Swiss eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat INKprove Swiss das Recht, den Kunden aus dem Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
5 Termine
a. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
b. Jeder vereinbarte Termin ist durch den Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus ausdrücklich per WhatsApp rückzubestätigen. Erst durch diese Rückbestätigung wird der Termin definitiv für den Kunden gebucht.
c. Termin-Wartezeiten sind möglich. Daraus entsteht keinerlei Anspruch zugunsten des Kunden.
d. Kann oder will der Kunde – gleich aus welchen Gründen – einen angemeldeten Termin nicht wahrnehmen, gilt folgendes als vereinbart:
e. Termine können ohne zusätzliche Kosten bis maximal 2 Werktage vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden.
f. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50 % des Preises jener Behandlung bestehen.
g. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Terminabsage werden 100 % des bereits vorher vereinbarten Behandlungs- oder Schulungsbetrages (Umfang) fällig.
h. Für den Fall einer Verspätung des Kunden zum vereinbarten Termin, soll der Kunde INKprove Swiss darüber informieren. INKprove Swiss ist berechtigt, den Termin nach 15 Minuten Wartezeit anderweitig zu vergeben und dem Kunden die volle Behandlungszeit zu berechnen.
i. Allgemein gilt: Terminabsagen sind ausschliesslich per WhatsApp vorzunehmen!
6 Haftungsausschluss
a. INKprove Swiss, die Angestellten und die Geschäftsleitung können keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend bzw. falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschliesslich, auf physischen Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten, ausserhalb der Geschäftsräume von INKprove Swiss.
b. INKprove Swiss ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden die mit in die Geschäftsräume gebracht wurden.
7 Beschädigung und Diebstahl
a. INKprove Swiss hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern.
b. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.
8 Datenschutz, Markenschutz und Bilder
a. Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an INKprove Swiss weiterzugeben.
b. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert und nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung eingesetzt und gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von INKprove Swiss vertraulich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder in Ausnahmefällen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
c. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. INKprove Swiss ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden verpflichtet.
d. Die verwendeten Marken und Bilder sind geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis von INKprove Swiss anderweitig verwandt werden. Für die bei einer Behandlung aufgenommenen Bilder steht INKprove Swiss das Copyright ohne weitere Einwilligung des Kunden zu.
9 Behandlung Permanent Make-up
a. Bei Personen unter 18 Jahren wird Permanent Make-up ausschließlich mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten durchgeführt. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte bei der Behandlung anwesend sein.
b. Es wird keine Pigmentierung vorgenommen bei Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, sowie Blutern oder Personen mit Immunschwäche (HIV).
c. INKprove Swiss behält sich vor, Kundenwünsche abzulehnen – insbesondere bei Personen unter 18 Jahren oder bei bestimmten medizinischen Indikationen.
d. Es wird ausdrücklich auf die Kundeninformation bzw. auf die Einverständniserklärung inkl. Formular, die vor jeder Permanent Make-up Behandlung vom Kunden sorgfältig gelesen und unterschrieben werden muss, verwiesen.
e. Wir behalten uns vor, gewisse Pigmentierungen abzulehnen, die wir nicht mit unserer Philosophie vereinbaren können oder die Verantwortlichkeit dafür ablehnen. Des Weiteren können Kunden mit bereits vorhandenen Pigmentierungen aufgrund fachlichen Gründe abgelehnt werden.
f. Wir behalten uns vor, gewisse Pigmentierungen abzubrechen und nicht fertigzustellen, die wir nicht mit unserer Philosophie vereinbaren können, infolge Überreaktion und/oder des Verhaltens des Kunden, oder aufgrund anderer Umstände, aufgrund dessen wir die Verantwortlichkeit ablehnen. Abgebrochene Behandlungen können nicht fertiggestellt werden. Jegliche Haftung von INKprove Swiss wird abgelehnt.
g. Jegliche Garantie- und oder Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber INKprove Swiss sind ausgeschlossen.
10 Vertraulichkeit
a. INKprove Swiss, die Angestellten und die Geschäftsleitung sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen werden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln.
b. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Information zu folgern ist.
c. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und INKprove Swiss von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
11 Beschwerden und Reklamationen
a. So in diesen Bedingungen keine spezielleren Regelungen zu Beschwerden und Reklamationen getroffen sind, gelten die in diesem Abschnitt genannten Bedingungen uneingeschränkt.
b. Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Reklamation haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 2 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes gegenüber INKprove Swiss gemeldet werden.
c. INKprove Swiss versucht, mit dem Kunden eine akzeptable Lösung zu finden.
12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber INKprove Swiss zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von INKprove Swiss ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
13 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
14 Schlussbestimmungen
a. Die Geschäftsbeziehungen zwischen INKprove Swiss und dem Kunden unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.
b. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von INKprove Swiss.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen davon unberührt. Die inhaltlichen Regelungen der unwirksamen Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
Stand: 01.09.2023