Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
INKprove Swiss PMU – Gabriella Lehoczki

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen von INKprove Swiss, Inhaberin Gabriella Lehoczki (nachfolgend „INKprove Swiss“), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

b. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

c. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von INKprove Swiss ausdrücklich bestätigt wurden.

d. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden gegenüber INKprove Swiss bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mitteilungen per E-Mail oder WhatsApp gelten als Textform.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

a. Diese AGB gelten für alle zwischen INKprove Swiss und dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere für Permanent-Make-up-Behandlungen, Beratungen und damit zusammenhängende Leistungen.

b. Mit der Vereinbarung eines Termins bzw. der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an, sofern ihm diese vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.

c. Vor einer Permanent-Make-up-Behandlung erhält der Kunde die erforderlichen Informationen zur Behandlung und füllt die von INKprove Swiss vorgesehenen Formulare und Einverständniserklärungen wahrheitsgemäss aus.

3. Preise und Zahlung

a. Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung bzw. Behandlung aktuellen Preisangaben von INKprove Swiss. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

b. INKprove Swiss behält sich vor, Preise für zukünftige Behandlungen jederzeit anzupassen. Bereits verbindlich vereinbarte Behandlungen bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

c. Erbrachte Dienstleistungen sind unmittelbar nach der Behandlung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung kann mit den von INKprove Swiss angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen.

d. INKprove Swiss kann für Dienstleistungen ab einem Gesamtbetrag von CHF 300 eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt in diesem Fall 30 % des vereinbarten Behandlungspreises, mindestens jedoch CHF 100.

4. Mitwirkungspflichten und Verhalten des Kunden

a. Der Kunde ist verpflichtet, INKprove Swiss vor der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäss über alle ihm bekannten gesundheitlichen Umstände zu informieren, die für die Behandlung relevant sein könnten. Dazu gehören insbesondere Erkrankungen, Hauterkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, die Einnahme relevanter Medikamente, eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit sowie sonstige Umstände, die die Durchführung oder das Ergebnis der Behandlung beeinflussen könnten.

b. Auf Nachfrage von INKprove Swiss hat der Kunde wahrheitsgemäss und vollständig Auskunft über relevante gesundheitliche Umstände zu erteilen. Die vor der Behandlung vorgelegten Formulare und Einverständniserklärungen sind vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen.

c. Der Kunde ist verpflichtet, die von INKprove Swiss mitgeteilten Pflege-, Risiko- und Nachsorgehinweise zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Hinweise zur Pflege des behandelten Bereichs, zum Kontakt mit Wasser, zu Sonneneinstrahlung, Sport, Sauna und anderen Faktoren, die den Heilungsprozess oder das Behandlungsergebnis beeinflussen können.

d. Der Kunde verpflichtet sich, sich während seines Aufenthalts im Studio angemessen und respektvoll zu verhalten. Bei unangemessenem oder störendem Verhalten behält sich INKprove Swiss vor, die Behandlung abzulehnen oder abzubrechen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

5. Termine, Terminbestätigung und Absagen

a. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

b. Vor dem vereinbarten Termin erhält der Kunde eine Bestätigungsnachricht von INKprove Swiss. Der Kunde wird gebeten, diese rechtzeitig zu beantworten. Erfolgt keine rechtzeitige Rückbestätigung, behält sich INKprove Swiss vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

c. Trotz sorgfältiger Terminplanung können in Ausnahmefällen Wartezeiten entstehen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisnachlass oder Schadenersatz.

d. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen.

e. Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

f. Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin können 50 % des vereinbarten Behandlungspreises in Rechnung gestellt werden.

g. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können 100 % des vereinbarten Behandlungspreises in Rechnung gestellt werden.

h. Bei einer Verspätung wird der Kunde gebeten, INKprove Swiss so früh wie möglich zu informieren. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich INKprove Swiss vor, die Behandlung zeitlich zu verkürzen oder den Termin abzusagen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist.

i. Terminabsagen und Terminverschiebungen sind per WhatsApp mitzuteilen.

6. Haftung

a. Der Kunde ist verpflichtet, INKprove Swiss vor der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäss über alle für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Umstände, Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten und eingenommenen Medikamente zu informieren.

b. INKprove Swiss übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden oder unerwünschte Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde relevante Informationen verschwiegen oder unvollständig bzw. unrichtig angegeben oder die ihm mitgeteilten Pflege- und Nachsorgehinweise nicht beachtet hat.

c. INKprove Swiss übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, die der Kunde in das Studio mitbringt.

d. Die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

7. Beschädigung und Diebstahl

a. INKprove Swiss behält sich vor, für vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden Schadenersatz zu verlangen.

b. Diebstähle und vorsätzliche Sachbeschädigungen können zur Anzeige gebracht werden.

8. Datenschutz und Bildaufnahmen

a. INKprove Swiss bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

b. Personenbezogene Daten werden insbesondere bearbeitet, soweit dies für die Terminverwaltung, Kundenkommunikation, Vorbereitung und Durchführung der Behandlung, Dokumentation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

c. Gesundheitsbezogene Angaben werden vertraulich behandelt und nur soweit bearbeitet, wie dies für die sichere und fachgerechte Durchführung der Behandlung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

d. Personenbezogene Daten werden nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage, vertragliche Notwendigkeit oder Einwilligung an Dritte weitergegeben.

e. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über die Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung verlangen.

f. Fotos und Videos können vor, während oder nach einer Behandlung zu Dokumentationszwecken erstellt werden. Eine Veröffentlichung oder Verwendung von Aufnahmen, auf denen der Kunde erkennbar ist, zu Werbe-, Marketing-, Website- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung des Kunden.

g. Eine für Werbe- oder Veröffentlichungszwecke erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

h. Weitergehende Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten können einer separaten Datenschutzerklärung von INKprove Swiss entnommen werden.

9. Permanent-Make-up-Behandlungen

a. Permanent-Make-up-Behandlungen werden ausschliesslich bei Personen ab 18 Jahren durchgeführt.

b. Eine Behandlung wird nicht durchgeführt, wenn Umstände vorliegen, die nach Einschätzung von INKprove Swiss gegen eine sichere oder fachgerechte Durchführung sprechen. Dazu gehören insbesondere akute Infektionen oder Entzündungen im Behandlungsbereich, offene Wunden sowie Alkohol- oder Drogeneinfluss.

c. Während der Schwangerschaft und Stillzeit führt INKprove Swiss keine Permanent-Make-up-Behandlungen durch.

d. Bei bestehenden Erkrankungen, laufenden medizinischen Behandlungen, der Einnahme bestimmter Medikamente oder sonstigen gesundheitlichen Umständen kann INKprove Swiss vor Durchführung der Behandlung eine ärztliche Abklärung bzw. Freigabe verlangen oder die Behandlung ablehnen.

e. INKprove Swiss behält sich vor, eine gewünschte Behandlung aus fachlichen, gesundheitlichen oder ästhetischen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Behandlung nach fachlicher Einschätzung nicht verantwortbar ist oder kein zufriedenstellendes Ergebnis erwartet werden kann.

f. Bei bereits vorhandenem Permanent Make-up behält sich INKprove Swiss vor, die Behandlung nach vorheriger Begutachtung abzulehnen oder eine Farbkorrektur bzw. Neutralisierung zu empfehlen.

g. Vor jeder Permanent-Make-up-Behandlung ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Kundeninformationen und Einverständniserklärungen sorgfältig zu lesen, wahrheitsgemäss auszufüllen und zu bestätigen bzw. zu unterzeichnen.

h. INKprove Swiss kann eine bereits begonnene Behandlung abbrechen, wenn während der Behandlung unerwartete gesundheitliche Reaktionen auftreten, eine fachgerechte Fortsetzung nicht mehr möglich ist oder das Verhalten des Kunden eine sichere Durchführung der Behandlung verhindert.

i. Das Ergebnis einer Permanent-Make-up-Behandlung kann von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Insbesondere Hauttyp, Stoffwechsel, Heilungsverlauf, individuelle Farbaufnahme, Lebensstil, UV-Einstrahlung und die Einhaltung der Pflegehinweise können das Ergebnis und die Haltbarkeit beeinflussen.

j. Eine Korrektur ist nicht in jedem Fall erforderlich. Falls eine Korrektur notwendig ist, sollte diese in der Regel nach 1–2 Monaten erfolgen. Der Preis für die Korrektur beträgt CHF 100, sofern die ursprüngliche Behandlung bei INKprove Swiss durchgeführt wurde und die Korrektur innerhalb von 2 Monaten nach der Erstbehandlung erfolgt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein höherer Preis berechnet werden.

10. Vertraulichkeit

a. INKprove Swiss behandelt persönliche und vertrauliche Informationen, die der Kunde im Zusammenhang mit einer Beratung oder Behandlung mitteilt, vertraulich.

b. Informationen werden insbesondere dann als vertraulich behandelt, wenn der Kunde dies ausdrücklich mitteilt oder sich die Vertraulichkeit aus der Art der Information ergibt.

c. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, soweit INKprove Swiss aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen zur Offenlegung verpflichtet ist.

11. Beschwerden und Reklamationen

a. Beschwerden oder Reklamationen sind INKprove Swiss möglichst zeitnah nach Erkennen des Reklamationsgrundes mitzuteilen.

b. Der Kunde wird gebeten, INKprove Swiss Gelegenheit zu geben, das Behandlungsergebnis persönlich zu beurteilen und die Ursache einer Beanstandung zu klären.

c. INKprove Swiss bemüht sich, berechtigte Beanstandungen gemeinsam mit dem Kunden zu prüfen und eine angemessene Lösung zu finden.

d. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

12. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber INKprove Swiss an Dritte bedarf der Zustimmung von INKprove Swiss, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.

13. Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Forderungen von INKprove Swiss ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Für das Vertragsverhältnis zwischen INKprove Swiss und dem Kunden gilt Schweizer Recht.

b. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz von INKprove Swiss als Gerichtsstand.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 02.09.2026